6 Jahre Freiheitsstrafe nach Jugendstrafe für den 20-jährigen Hauptangeklagten. Das fordert der Staatsanwalt im so genannten Hooligan-Prozess vor dem Bielefelder Landgericht.
Er begründet die Jugendstrafe mit einer - so wörtlich - Reifeverzögerung des Hauptangeklagten. Zur Stunde halten Staatsanwaltschaft und Anwälte die Plädoyers für das Strafmaß der insgesamt elf Arminia-Hooligans. Ihnen wird vorgeworfen, Fans von Werder Bremen abgegriffen und einige von ihnen lebensgefährlich verletzt zu haben. Für den Montag ist ein zweiter Termin für weitere Plädoyers angesetzt.