Im „Tiefkühltruhen-Prozess“ gegen einen Bad Salzufler wurden heute die Plädoyers gehalten. Das Bielefelder Landgericht muss nun entscheiden, ob es Mord oder ein Unfall beim Liebesspiel war. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord, und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie zeigte sich fassungslos ob der Tatsache, dass das Opfer offenbar mehrere Jahre in einer Truhe in einer vom Angeklagten angemieteten Garage lag. Ihrer Ansicht nach habe der Angeklagte die damals 21jährige Prosituierte mit Kabelbinder erdrosselt. Als mögliches Motiv wurde Geldgier genannt, da das Opfer rund 90.000 Euro angespart hatte. Die Verteidigung geht von einer fahrlässigen Tötung aus. Der Angeklagte hatte angegeben, dass die Frau bei Fesselspielen während des Geschlechtsverkehrs ums Leben gekommen sei. Das Urteil wird für den 19. November erwartet.