Am Landgericht Detmold muss sich heute ein Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei der Behandlung eines kleinen Mädchens einen Fehler gemacht und damit einen irreparablen Hirnschaden bei dem Kind verursacht zu haben.
Der 44-jährige Anästhesist aus Bielefeld hatte laut Anklage bei einer Zahnbehandlung in einer Detmolder Praxis vor vier Jahren die Narkose bei dem siebenjährigen Mädchen übernommen.
Beim Intubieren soll er dann einen Fehler gemacht haben, durch den der Tubus nicht in der Lunge, sondern in der Speiseröhre landete. Der Angeklagte habe das nicht bzw. zu spät bemerkt, meint die Staatsanwaltschaft. Deshalb habe das Gehirn des Kindes zu wenig Sauerstoff bekommen.
Der Arzt hingegen geht von einem Unglücksfall aus, für den er nichts konnte. Die Atemwege des Kindes sollen sich demnach damals verkrampft haben.