Der Prozess gegen die fünf Geschwister der getöteten Detmolderin Kurdin Arzu Özmen beginnt am 30. April. Das hat das Landgericht Detmold bekannt gegeben. Angesetzt sind zunächst fünf Termine. Allen fünf Geschwistern wird gemeinschaftliche Geiselnahme vorgeworfen. Drei sind wegen Mordes angeklagt. Zwei der Angeschuldigten müssen sich zudem wegen leichtfertiger Verursachung des Todes von Arzu Özmen verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte vor gut einem Monat Anklage erhoben.