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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Psychisch Kranker zündelt

Das Landgericht Detmold muss nächste Woche entscheiden, ob ein 43-Jähriger Mann aus Blomberg bis auf weiteres in die geschlossene Psychiatrie kommt. Der Mann hatte in einem Haus gezündelt. Glücklicherweise ist dabei aber nicht viel passiert. Solche Sicherungsverfahren gibt es immer, wenn ein Angeklagter beispielsweise wegen einer psychischen Erkrankung nicht normal bestraft werden kann – etwa mit einer Freiheitstrafe. Wenn die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass so ein Mensch für andere gefährlich sein kann beantragt sie die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Der Blomberger hatte Ende Mai vergangenen Jahres Feuer in einem Wohnhaus gelegt. Zu dem Zeitpunkt war aber niemand da.