Künftig dürfen Fahrradfahrer auch an Sonn- und Feiertagen in der Detmolder Fußgängerzone fahren. Diese Kompromisslösung hat die Stadt am Nachmittag vorgestellt. Damit weitet sie die Fahrtzeiten für Radfahrer etwas aus. Es bleibt aber dabei, dass Fahrradfahren in der Fußgängerzone werktags nur von 19 bis 11 Uhr erlaubt ist. An Markttagen sind Fahrräder schon ab 9.30 Uhr tabu. Die Neuregelung für Sonn- und Feiertage gilt erst mal auf Probe. Die entsprechenden Hinweisschilder sollen in Absprache mit der Polizei noch einmal auf ihre Größe geprüft werden, damit sie nicht übersehen werden können. Das Thema Radfahren in der Fußgängerzone war in Detmold lange kontrovers diskutiert worden.