Kameraattrappen am Haus des Nachbarn müssen geduldet werden. Das Detmolder Amtsgericht hat die Klage eines Ehepaars auf Entfernung eines Kamera-Nachbaus abgewiesen. Die Kläger dachten zunächst, dass die Kamera echt sei und ihr gesamtes Grundstück filme. Es sei daher zu befürchten, dass sie selbst und Besucher aufgenommen werden. Ein Gutachter widerlegte das allerdings. Trotzdem bestanden die Kläger auf Entfernung, schließlich gehe auch von einer Kameraattrappe ein „Überwachungsdruck“ aus. Das Gericht sah das anders: die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch Videokameras beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte im Allgemeinen nicht. Ganz im Gegenteil diene die Attrappe dem Schutz des Eigentums.