Der Torunfall-Prozess von Augustdorf bleibt ein juristisches Thema. Der Verteidiger des verurteilten 44-jährigen Übungsleiters hat die Revision eingeleitet. Er hält seinen Mandanten für den Falschen, der zur Rechenschaft gezogen wird. Die Detmolder Staatsanwaltschaft wird hingegen keine Rechtsmittel mehr in dem Fall einlegen. Bei dem Unfall vor zweieinhalb Jahren bei einem Hallenfußballturnier war einem Jungen ein in einer Nebenhalle abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Der verurteilte Mitorganisator des Turniers hätte aus Sicht der Richter dafür sorgen müssen, dass das Tor besser gesichert war. Eine eingelegte Berufung gegen das Urteil scheiterte zuletzt. Darum geht die Verteidigung jetzt in Revision.