Der Tiefkühlenleichen-Revisionsprozess gegen einen Bad Salzufler geht seit dem Vormittag weiter. In dem Prozess steht der Mann vor Gericht, weil er vor vier Jahren eine Frau ermordet und ihre Leiche danach jahrelang in einer Tiefkühltruhe versteckt haben soll. Im ersten Prozess hatte das Landgericht Bielefeld den Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf und ordnete die erneute Verhandlung an. Grund war, dass der BGH das Mordmerkmal „Heimtücke“ nicht ausreichend bewiesen sah.