Zwei geplante Windkraftanlagen in Detmold-Dehlentrup dürfen gebaut werden. Das Mindener Verwaltungsgericht hat gestern den Kreis Lippe verpflichtet, dem Investor die Genehmigung zu erteilen.
Die Firma hatte gegen die Ablehnung durch den Kreis geklagt. Mit Erfolg. Das Gericht sagte: Die Windräder sind für Rot- und Schwarzmilane keine besondere Gefahr. Allein schon deshalb nicht, weil diese in Dehlentrup nicht in unmittelbarer Nähe der Anlagen leben. Dies belegen vogelkundliche Stellungnahmen. Auch sei nicht nachgewiesen, dass Vögel in nennenswerter Zahl durch Windräder getötet werden. Die Anlagen sollen 146 Meter hoch werden.