Das neue Gesetz zur Rückkehr von Teilzeit in Vollzeitarbeit wird für viele Lipper ein Rohrkrepierer. So sieht es zumindest die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach ihren Angaben haben fast 57.000 beschäftigte hier im Kreis überhaupt nichts von der neuen Regelung. Laut NGG arbeiten die Betroffenen in Firmen mit weniger als 45 Mitarbeitern und für die gilt das Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit nicht. Wie die Gewerkschaft schreibt, haben damit 43 Prozent der lippischen Arbeitnehmer überhaupt nichts von dem Gesetz. Im Gastgewerbe seien sogar noch deutlich mehr Menschen außen vor. Die NGG fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten auf, sich für die Abschaffung der Untergrenze von 45 Mitarbeitern einzusetzen. In der jetzigen Form helfe das Gesetz kaum gegen Altersarmut.