Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger wird das Jobcenter Lippe offenbar nur in wenigen Fällen betreffen. Nach seinen Angaben kommen scharfe Sanktionen bei Fehlverhalten der Betroffenen hier im Kreis äußerst selten vor.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Jobcenter künftig Hartz-IV-Empfängern nur noch maximal 30 Prozent der Leistungen als Strafe kürzen dürfen. Hier in Lippe gab es härtere Strafen nach Angaben der hiesigen Einrichtung nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn ein Betroffener überhaupt nicht kooperiert hat. Leistungskürzungen sind möglich, wenn Hartz-IV-Empfänger beispielsweise nicht zu Terminen erscheinen oder Job- und Weiterbildungsangebote nicht nutzen.
Hier in Lippe gab es vom Sommer letzten bis Mitte dieses Jahres rund 3.500 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger.