Aus Plänen werden Taten. Ab morgen richtet das Amtsgericht Detmold einen 24-Stunden Eildienst für Richter ein.
Damit reagiert das Detmolder Gericht auf die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm. Die Richter dort hatten entschieden, dass bei nächtlich angeordneten Blutproben oder Hausdurchsuchungen auf jeden Fall eine richterliche Erlaubnis vorliegen muss. In einem Fall waren die Beweise aus einer Durchsuchung nicht verwertbar, weil eben kein Richterbeschluss vorlag. Der bisherige Eildienst in Detmold endete um 21 Uhr.