Eine Detmolderin bekommt kein Schmerzensgeld von ihrer Friseurin. Die Berufungskammer des Landgerichts hat die Klage über 1.000 Euro abgewiesen. Der Besuch im Haarstudio liegt bereits knapp drei Jahre zurück. Die Friseurin soll der Frau die Haare auf der linken Seite eigenmächtig um zehn Zentimeter gekürzt haben. Außerdem habe sie beim Färben die Haare geschädigt. Die Friseurin widersprach und bekam jetzt auch vor dem Berufungsgericht Recht. Ein Sachverständiger konnte keine Pflichtverletzung der Friseurin feststellen. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Detmolder Amtsgerichts.