Schlechter Handyempfang ist nur in Ausnahmefällen ein vorzeitiger Kündigungsgrund für einen Mobilfunkvertrag. Darauf weist die Verbraucherzentrale in Detmold hin.
Versorgungslücken wie beispielsweise an den Donoper Teichen in Detmold oder an der Duivelsmühle in Lage werden in der Regel nicht als vorzeitiger Kündigungsgrund anerkannt. Das sagte Dorothea Nolting von der Detmolder Beratungsstelle auf Radio Lippe-Anfrage. Anders sehe es aus, wenn im Vertrag guter Empfang an einer bestimmten Stelle garantiert ist – beispielsweise am Wohnort. Sollte dieser nicht gegeben sein, sei eine vorzeitige Kündigung möglich, so Nolting.