Eigentlich wollte das Landgericht Detmold schon seit anderthalb Jahren ein Urteil in einem Rechtsstreit um manipulierte Pornobilder sprechen. Zu einer Verhandlung kam es aber nie. Entweder hatte sich kurz vor dem Termin der Beklagte krankgemeldet – oder sein Anwalt. Jetzt soll das Ganze aber doch noch gelöst werden - und zwar schriftlich. Sowohl die Klägerin als auch der Beklagte haben einem schriftlichen Verfahren zugestimmt. Das bedeutet, dass es keine mündliche Verhandlung mehr gibt, wie es normalerweise der Fall ist. Beide Parteien haben jetzt eine Frist, in der sie schriftlich ihre Stellungnahme einreichen können – und dann entscheidet das Gericht. In dem Streit geht es darum, dass der Beklagte das Porträt einer Extertalerin in Pornobilder montiert haben soll. Die Fotos soll er dann im Netz veröffentlich haben und zwar zusammen mit der Telefonnummer der Frau.