Im Fall des Augustdorfer Tor Unfalls bekommt der verurteilte ehrenamtliche Helfer wenige Tage vor Beginn der Berufungsverhandlung Schützenhilfe. Laut der „LZ“ haben zwei Erlanger Jura-Professoren Zweifel an dem Urteil. So sei zum Beispiel nicht ausreichend geklärt worden, welche Verantwortung die Männer und Frauen hatten, die am Unfalltag als Betreuer des verletzten Jungen vor Ort waren. Bei dem Unfall vor zweieinhalb Jahren bei einem Hallenfußballturnier war einem Jungen ein in einer Nebenhalle abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Der Angeklagte ehrenamtliche Mitorganisator des Turniers hätte aus Sicht des Gerichts dafür sorgen müssen, dass das Tor besser gesichert war. Am Mittwoch findet das Berufungsverfahren vor dem Detmolder Landgericht statt.