Das Detmolder Landgericht muss sich heute mit einem Fall von gefährlicher Körperverletzung beschäftigen. Ein 37-Jähriger soll einem anderen Mann mit Hammerschlägen schwere Verletzungen zugefügt haben. Bei dem Prozess wird es aber wahrscheinlich nicht so sehr um die Tat an sich, als vielmehr um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gehen. Denn dieser steht unter Betreuung und soll zur Tatzeit im April nur vermindert wenn nicht gar überhaupt nicht schuldfähig gewesen sein, heißt es in der Anklage. Aufgrund einer Krankheit sei zu befürchten, dass der Mann erneut zuschlägt. Deshalb geht es heute vor allem darum, ob er in die Psychiatrie muss.