Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines älteren Geschwisterpaares in Gütersloh ist am Nachmittag das Urteil gefallen. Der 29-jährige Angeklagte muss für 14 Jahre in Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Das Landgericht Bielefeld entschied aber auf Totschlag in zwei Fällen. Es war ein reiner Indizienprozess. Der Angeklagte hatte stets bestritten, die 74-jährige Frau und ihren etwas älteren Bruder an Heiligabend 2013 in deren Villa erstochen zu haben. DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort und widersprüchliche Aussagen des 29-jährigen waren ausschlaggebend für die Verurteilung.