Ein Landwirt aus Lügde bleibt auf einem Schaden von knapp 64.000 Euro sitzen. Seine Versicherung muss nicht für den Tod von mehr als 400 Schweinen zahlen. Das Landgericht Detmold hat die Klage des Lippers abgewiesen. Bei einem Gewitter sprang in seinem Schweinestall der Fehlerstrom-Schutzschalter heraus. Die Lüftungsanlage fiel aus, die Schweine erstickten. Der Landwirt hatte eine Versicherung gegen Feuer abgeschlossen. Mitversichert waren auch Überspannungsschäden durch Blitze. Ein solcher Schaden lasse sich aber nicht nachweisen, daher sei es auch kein Versicherungsfall, urteilte das Landgericht.