Ab heute ändert sich Einiges beim Meister-BAföG. Nach Angaben der Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld wird sich dann vor allem die Selbständigkeit von frisch gebackenen Handwerksmeistern auszahlen.
Wer sich innerhalb von 3 Jahren nach der Meisterprüfung selbständig macht und noch einen Mitarbeiter oder Lehrling einstellt, muss 33 Prozent des BAföG-Darlehens nicht zurückzahlen. Außerdem bekommen Meister-Kandidaten mit Familie mehr Unterstützung. Der Kinderzuschlag steigt auf 21 Euro pro Monat. Außerdem wird er künftig zur Hälfte bezuschusst, sodass sich das Darlehen für die Betroffenen verringert. Weitere Infos dazu gibt’s hier.