Er wollte sich in Tschechien einen Führerschein besorgen und sich damit in Deutschland ans Steuer setzen: Das Detmolder Amtsgericht hat aber die Klage des Mannes gegen einen Komplizen abgewiesen.
3.000 Euro hatte der Kläger einem Mann aus Horn-Bad Meinberg gezahlt. Dieser bot im Internet an, in Tschechien EU-Führerscheine zu vermitteln. Die beiden Geschäftspartner gerieten über Details und Abläufe in Streit, der Kläger wollte am Amtsgericht Detmold die Rückzahlung der 3.000 Euro durchsetzen. Das Gericht aber sagte salomonisch: Das Geschäft war sittenwidrig, keine Partei kann von ihr erbrachte Leistungen zurückverlangen.