Ein Vater aus Oerlinghausen hat seinen wenige Monate alten Sohn totgeschüttelt. Das Urteil steht so auch noch, nachdem sich das Detmolder Landgericht heute (09.06.2021) zum zweiten Mal mit dem Fall beschäftigt hat. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen eines Formfehlers teilweise aufgehoben.
Im ersten Prozess hatte der Vater sechs Jahre und neun Monate Haft bekommen, weil er seinen wenige Monate alten Sohn so schwer verletzt hatte, dass er starb. Eine Formulierung im Urteil führte dazu, dass der BGH den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Detmold schickte.
Auch nach der heutigen Verhandlung sah das Gericht eine absichtliche Tat. Dem angeklagten Vater kam allerdings zugute, dass er die Tat zumindest teilweise gestand, auch wenn er bei seiner Version von einem Unfall blieb. Außerdem wurden der Formfehler und die lange Verfahrensdauer beim heutigen Urteil berücksichtigt.
Jetzt muss der Mann sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis, die Strafe wurde also um ein halbes Jahr verkürzt.