Das Detmolder Landgericht hat die Geldstrafen gegen zwei ehemalige Augustdorfer Zeitsoldaten bestätigt. Sie hatten im Frühjahr vergangenen Jahres zusammen mit anderen Mittätern einen Rekruten gequält.
Das Detmolder Amtsgericht hatte die beiden Angeklagten bereits in erster Instanz wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verdonnert. In der Berufungsverhandlung reduzierte das Landgericht die Strafen, weil die beiden 24 und 25jährigen Angeklagten sich zur Zahlung von Schmerzensgeld bereit erklärten. Der Fall der Solldatenmisshandlung hatte für viel Aufsehen gesorgt. Die Täter wurden allesamt aus dem Dienst entlassen.