Im Fall des Anfang Februar in Bad Salzuflen angeschossenen Kleinkindes hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Sie geht davon aus, dass es sich um einen Unfall und nicht um die vorsätzliche Tat eines Unbekannten handelt, sagte uns Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Die Staatsanwaltschaft hat drei Familienmitglieder wegen Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Laut Imig haben sie damals angegeben, das Kind habe sich außerhalb der Wohnung plötzlich an die Brust gegriffen und Schmerzen gehabt. Im Krankenhaus entpuppte sich das Ganze als Schusswunde durch ein Luftgewehr. Eine Zeugin aus dem Umfeld der Familie sagte später aber aus, dass ein Angehöriger das Kind versehentlich beim Hantieren mit einer Waffe IN der Wohnung getroffen hat. Mehr als 20 Beamte mussten sich mit der mutmaßlich vorgetäuschten Straftat befassen.