Die Staatsanwaltschaft Detmold will das Urteil gegen den Vorsitzenden einer Moscheegemeinde in Bad Salzuflen nicht hinnehmen. Die Ankläger gehen in Berufung. Sie wollen, dass der Mann keine Bewährung, sondern eine Haftstrafe bekommt.
Das Amtsgericht Detmold hatte den Angeklagten in der vergangenen Woche zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in seiner Wohnung einen Gerichtsvollzieher mit einem Messer angegriffen hatte. Auslöser der Tat war, dass das Opfer die Schuhe nicht ausziehen wollte und so offenbar religiöse Gefühle beim Angeklagten verletzt hatte. Im Prozess ließ sich aus Sicht des Gerichts nicht feststellen, ob der Gerichtsvollzieher tatsächlich durch das Messer oder vielleicht auch durch einen Sturz verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft geht aber von ersterem aus.