Weil sie letztes Jahr wegen hoher Corona-Zahlen zeitweise ein Gottesdienstverbot verhängt hat, muss die Stadt Lage heute vor Gericht. Ein christlicher Verein hat geklagt, weil er die Maßnahme für unverhältnismäßig hält.
Der Verein beruft sich auf das Grundrecht auf freie Religionsausübung. Außerdem argumentiere er, dass er ein Hygienekonzept gehabt habe, sagte uns eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Minden. Es handele sich um eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Das bedeutet, dass der Verein bei Erfolg die Möglichkeit für weitere Schritte bekäme, zum Beispiel eine Schadenersatzklage.
Die Stadt hatte das Gottesdienstverbot wegen des damals hohen Inzidenzwertes und vieler Ansteckungen in einer freikirchlichen Gemeinde verhängt. Einige fühlten sich aber auch zu Unrecht an den Pranger gestellt.
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