Die Klagen zweier Bad Salzufler Feuerwehrmänner sind abgewiesen worden. Die Stadt muss ihnen Überstunden aus den Jahren 2002 bis 2006 nicht vergüten. Das Mindener Verwaltungsgericht sah die Ansprüche als verjährt an. In ganz Deutschland klagen Feuerwehrmänner wegen der unbezahlten Mehrarbeit. Im Salzufler Fall ging es um eine angeblich beschlossene Verjährungs-Verzichts-Erklärung.