Die Stadt Lage will die Grundschule Billinghausen trotz Klage schließen. Dafür müsste der Rat entscheiden, ob er gegen die aufschiebende Wirkung vorgehen will.
Das könnte die Stadt, indem sie eine sogenannte sofortige Vollziehung der schulorganisatorischen Maßnahmen beantragt. Im Anschluss daran können wiederum die Eltern beantragen, die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen. Der Verwaltung liegen seit Anfang der Woche zwei Klagen vor. Eine Klage betrifft die beschlossene Auflösung der Grundschule Billinghausen, die andere richtet sich gegen die geplante Bildung eines Grundschulverbundes Hörste/Müssen. Am 24. Mai beschäftigt sich der Rat mit dem Thema.