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Stephan Kaiser
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Stallpflicht im Norden Kalletals

Wegen der Vogelgrippe-Gefahr muss Geflügel im Norden Kalletals im Stall bleiben. Das hat das Landesumweltministerium als Vorsichtsmaßnahme angeordnet.

In Lippe ist ein etwa 20 Quadratkilometer großes Gebiet betroffen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Ortschaften Farmbke, Erder, Varenholz und Stemmen. Denn dort machen Wildvögel Rast und könnten so heimische Tiere mit der Vogelgrippe anstecken. Passiert ist das aber noch nicht. In Lippe sind von der Regelung rund zwei Dutzend Geflügelhalter mit gut 300 Hühnern, Enten, Puten und Gänsen betroffen. In NRW trifft die Stallpflicht noch 16 weitere Kreise und Städte.