Im Kreis Lippe gilt ab heute die Stallpflicht für Geflügel. Das hat der Kreis unter der Woche bekannt gegeben. Sämtliches Geflügel muss ab heute in geschlossenen Ställen oder einer Volieren-ähnlichen Vorrichtung untergebracht werden. Wichtig sei dabei, dass eine dichte Abdeckung nach oben existiert, heißt es vom Kreis Lippe. Bislang galt die Stallpflicht in Lippe nur für Geflügelhalter in vier Ortsteilen der Gemeinde Kalletal. Im Norden Lippes streift ein Wildvogelzug- und rastgebiet den Kreis. Etwas länger gilt schon die Verordnung, dass Stallungen von betriebsfremden Personen nur in Schutzkleidung betreten werden dürfen. Außerdem muss es am Stalleingang Desinfektionsmöglichkeiten geben.