Das Deutsche Jugendherbergswerk mit Sitz in Detmold darf weiter Steuerbefreiungen genießen. Das hat die EU-Kommission in einem Wettbewerbsverfahren festgestellt.
Die Jugendherbergen müssen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit keine sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen. Der Hotel- und Gaststättenverband hält das schon lange für ungerecht, heißt es in der LZ. Die Jugendherbergen seien heute vergleichbar mit normalen Hotels oder Pensionen, so das Argument. Ein Hotelbetreiber hat bei der EU geklagt. Das DJH beruft sich auf seinen pädagogischen Auftrag. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass es sich bei der Steuerbefreiung nicht um eine rechtswidrige Beihilfe handelt. Eine Begründung steht noch aus.