Das Detmolder Amtsgericht hat ein Einbrecherduo zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Ein Täter muß aufgrund seiner Vorgeschichte ins Gefängnis, der andere erhält die Strafe auf Bewährung. Insgesamt ging es um fünf nachgewiesene Einbrüche. Beide Angeklagten zeigten sich geständig. Allerdings waren sie nicht immer gemeinsam unterwegs. Der ältere Angeklagte wurde nur in zwei Fällen verurteilt. Aufgrund einer Vorstrafe lag das Urteil am Ende aber ebenfalls bei einem Jahr und neun Monaten. Die Verurteilten waren in Lage und anderen Orten in Privathäuser und in ein Pfarrhaus in Blomberg eingestiegen. Sie hatten Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände gestohlen. In zwei Fällen wurde die Anklage fallengelassen. Sie fielen nicht mehr sonderlich ins Gewicht, sagte uns ein Gerichtssprecher.