Das Privatisierungsmodell für einen Teil der Straßen in Lippe darf kommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Berufung gegen ein früheres Urteil in letzter Instanz abgelehnt.
Das OVG ist der Ansicht, dass die Bürgerinitiative dem Kreistag keine Vorschriften für eine noch zu treffende Entscheidung machen dürfe. Deshalb sei das Gericht auch nicht auf weitere Details des Bürgerentscheid eingegangen, heißt es vom Kreis Lippe. Dort werden die Planung nun weiter vorangetrieben. Unter anderem hat man bereits eine Arbeitsgruppe mit Straßen.NRW gegründet und weitere Details zu klären, wie zum Beispiel die Regelung des Winterdienstes.
Hannah Thees für Radio Lippe