Morgen entscheidet das Mindener Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Stoppp Straßen in Lippe". Es war Anfang November im Kreistag für unzulässig erklärt worden. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen das PPP-Projekt des Kreises. Damit sollen künftig Reparatur und Bauarbeiten an Kreisstraßen an Privatfirmen vergeben werden. Der Kreistag hielt das Votum für ungültig, weil die Unterschreiber falsch über das PPP-Projekt informiert worden seien.