Nach der neuen Gerichtsentscheidung zu Haftungsfragen bei schlechtem Straßenzustand bleibt der Landesbetrieb Straßen.NRW gelassen. Verstärkte Kontrollen seien wahrscheinlich nicht nötig, hieß es auf Radio Lippe-Anfrage. Das Oberlandesgericht Hamm hatte in einem Fall aus Lemgo einer Motorradfahrerin Schadensersatz zugesprochen. Die Frau war bei Lemgo-Kirchheide auf regennasser Straße gestürzt, weil der Belag nicht mehr griffig genug war. Das beklagte Land hätte sich aus Sicht der Richter längst um diesen Schaden kümmern müssen. Ein Straßen NRW-Sprecher sagte uns, dass so ein Fall die Ausnahme ist. Normalweise würden solche zu glatten Stellen mit Schildern gekennzeichnet oder vorläufig abgefräst. Zusätzliche Kontrollen seien nicht nötig. So sieht es auch die Kreisverwaltung mit Blick auf die Kreisstraße.