Kurz vor Weihnachten muss das Detmolder Landgericht über einen Streit um tief gefrorenes Pferdesperma entscheiden. Beklagt ist ein Tierarzt aus Lippe, der Reste des äußerst wertvollen Erbgutes heraus geben soll. Der Kläger hatte ihn 1997 beauftragt, zwei seiner Stuten mit dem tief gefrorenen Sperma eines wertvollen Zuchthengstes zu befruchten. Danach sollen angeblich noch 20 Röhrchen mit Sperma übrig gewesen sein, die der Tierarzt verwahren sollte. In diesem Jahr verlangte der Kläger die Herausgabe der Röhrchen, um weitere Pferde decken zu können. Der Arzt gab aber an, dass weder Sperma übrig geblieben ist, noch dass er den Auftrag hatte, die Röhrchen zu verwahren. Der Kläger fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 60.000 Euro.