Im Untersuchungsausschuss zum Missbrauchsfall Lügde hat der lippische Jugendamtsleiter ausgesagt, dass das Kreisjugendamt dem späteren Haupttäter nie eine Pflegeerlaubnis erteilt hätte. Diese Aussage hat hohe Wellen geschlagen. Denn es gibt im Sozialgesetzbuch einen Paragrafen, der festlegt, dass für diese Erlaubnis der Kreis zuständig ist, in dem die Pflegeeltern wohnen. Das wäre Lippe gewesen.
Allerdings war es das Jugendamt Hameln-Pyrmont, das es dem Dauercamper erlaubt hat, ein Pflegekind aufzunehmen. Das passierte auf Wunsch der leiblichen Mutter, die im Kreis Hameln-Pyrmont wohnt. Das Jugendamt Lippe hat nach eigenen Angaben im April 2017 davon erfahren, ist aber nicht eingeschritten. Das macht die CDU-Kreistagsfraktion dem Kreis Lippe gerade zum Vorwurf. Der sagt nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt, dass auch Jugendämter anderer Kreise Pflegeverhältnisse erlauben dürfen, ohne das örtliche Jugendamt darüber informieren zu müssen. Für das örtliche Jugendamt – in dem Fall Lippe – bestünde dann kein Recht und keine Pflicht mehr, die Pflegeerlaubnis zu prüfen.