Vor dem Mindener Verwaltungsgericht geht es heute um die Rechtmäßigkeit von Studiengebühren. Das Musterverfahren ist das erste seiner Art in Nordrhein-Westfalen. Geklagt hat die Studierendenschaft der Universität Paderborn, die der Auffassung ist, Studiengebühren verstoßen gegen höherrangiges Recht. Die Universität Paderborn erhebt seit dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren von 500 Euro je Semester.