Im Zuge der Impfpflicht für Menschen aus Gesundheitsberufen hat der Kreis Lippe bisher schon etwa 350 Meldungen über Beschäftigte bekommen, die keinen Nachweis haben. Die Frist läuft noch bis Ende des Monats.
Die Einrichtungen oder Firmen müssen bis dahin dem Kreis Lippe melden, wer von ihren Beschäftigten nicht geimpft ist oder kein Attest über eine Unverträglichkeit der Impfstoffe hat. In der bisherigen Zahl sind aber auch Doppelt- oder Dreifachmeldungen mit drin, erklärt die Pressestelle. Die Daten würden nun entsprechend gefiltert und in ein Fachprogramm importiert.
Wenn jemand keinen Nachweis erbringt, muss das Gesundheitsamt letztendlich darüber entscheiden, ob derjenige in seinem Job weiterarbeiten darf. Vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht war in Hochrechnungen von etwa 4.000 ungeimpften Betroffenen die Rede.