Sieben Bielefelder Feuerwehrleute haben mit einer Klage zum Teil Recht bekommen. Laut einem heutigen Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts müssen die Feuerwehrleute Freizeitausgleich bekommen, wenn sie länger Dienst tun mussten als dies nach EU-Recht zulässig ist. Die Kläger bekommen rückwirkend Freizeitausgleich, allerdings nicht für den von ihnen gewünschten Zeitraum.