Das Verwaltungsgericht Minden muss sich demnächst (18.11.2022) mit dem im März vergangenen Jahres verhängten temporären Gottesdienstverbot in Lage befassen.
Ein Verein hat die Stadt verklagt, weil er die Maßnahme damals für unverhältnismäßig hält.
Der Verein argumentiert mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung, sagte uns eine Sprecherin des Gerichts. Außerdem habe er ein Hygienekonzept gehabt.
Es handelt sich um eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage. Das bedeutet, dass der Verein bei Erfolg die Möglichkeit für weitere Schritte bekäme – zum Beispiel eine Schadenersatzklage.
Hintergrund für das Gottesdienstverbot waren der damals hohe Corona-Inzidenzwert in Lage und viele Ansteckungen in einer freikirchlichen Gemeinde. Einige fühlten sich damals aber auch zu Unrecht an den Pranger gestellt.