Die Verkehrsbetriebe Extertal bleiben auf den Kosten für die Reparatur einer Oberleitung sitzen. Das Amtsgericht Lemgo hat entschieden: Der Betrieb darf einen Bürger, von dessen Grundstück aus ein Baum auf die Leitung gefallen war, nicht zur Kasse bitten.
Auf dem Grundstück des Mannes stand eine kanadische Holz-Pappel. Der 25 Meter hohe Baum fiel auf die 15 Meter entfernte Oberleitung. Die Verkehrsbetriebe forderten daraufhin mehr als 4.300 Euro von dem Mann. Das Amtsgericht Lemgo wies die Klage ab, weil der Eigentümer des Grundstücks nicht erkennen konnte, dass der Baum nicht standsicher war. Einen Experten müsse man nur bestellen, wenn etwa ein Schrägstand oder ein deutlich sichtbarer Schimmelbefall zu erkennen seien.