Ein Blomberger hat die Wahl: Entweder Therapie oder Gefängnis. Der drogensüchtige Familienvater war in mehr als ein Dutzend Häuser eingebrochen.
Der Richter ließ ihm heute die Wahl. Wenn der Blomberger eine Therapie beginnt und durchzieht, könnte er nach sechs bis neun Monaten den Rest der Strafe auf Bewährung verbüßen. Hält er die Therapie nicht durch oder tritt sie gar nicht an, muss er zwei Jahre ins Gefängnis. Das Gericht hatte ihn zu zwei Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Der Mann saß bereits in Untersuchungshaft, deshalb kann er die Therapie antreten. Die ist nur bis zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe möglich.