Vor dem Verwaltungsgericht Minden will heute eine Detmolderin die Herausgabe ihrer 39 Hunde erstreiten. Der Kreis Lippe hatte die Tiere in Verwahrung genommen, weil er die Zustände im Haus der Klägerin für nicht tragbar hielt.
Der Kreis untersagte der Frau jegliche weitere Haltung von Hunden. Das Veterinäramt spricht bei dem Fall der Detmolderin von so genanntem Animal Hoarding. Dabei handelt es sich um die Sucht, Tiere zu sammeln. Die Betroffenen verstecken ihre Tiere oft vor der Öffentlichkeit und merken nicht, dass ihnen die Sache entgleitet. Für die Behörde sei der Fall eindeutig gewesen. Ab das Gericht es auch so sieht, entscheidet sich heute.