Die wegen Freiheitsberaubung verurteilte aus Detmold stammende Lehrerin kommt um Schadensersatz herum. Die Tochter des inzwischen verstorbenen Opfers hat ihre Klage zurückgezogen, berichtet Spiegel Online.
Die Lehrerin hatte einen Ex-Kollegen mit falschen Vergewaltigungsvorwürfen für fünf Jahre hinter Gitter gebracht. Der Mann saß die Strafe voll ab. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde er freigesprochen, starb aber, bevor er Schadensersatz bekommen hatte. Die Lehrerin wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Verfahren um Schadensersatz sieht die Tochter des Opfers trotz Erfolgs in erster Instanz keine Chance mehr, tatsächlich Geld zu sehen. Die Beklagte gilt als mittellos.