Der Unfall eines 11-jährigen Jungen bei einem Hallenfußballturnier Anfang 2013 in Augustdorf beschäftigt heute das Detmolder Landgericht. Dort steht die Berufungsverhandlung gegen einen der damaligen Organisatoren an. Das Amtsgericht hatte den 44-Jährigen in erster Instanz zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt, weil der Mann aus Sicht des Gerichts seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Dem 11-Jährigen war bei dem Turnier ein in einer Nebenhalle gelagertes Tor auf den Kopf gefallen. An den Folgen der schweren Kopfverletzungen leidet der Junge noch heute. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung gingen in Berufung. Die Anklage möchte erreichen, dass der Vorbehalt bei der Geldstrafe von 2.000 Euro wegfällt und sie so auch tatsächlich gezahlt wird. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.