Das Mindener Verwaltungsgericht hat einen mittlerweile verstorbenen Zeitsoldaten aus Augustdorf rehabilitiert. Es entschied, dass die Kündigung seitens der Bundeswehr rechtswidrig war. Sie hatte den 24jährigen Mitte 2009 entlassen, weil er einen Fahrschein für Wehrpflichtige verfälscht hatte, um kostenlos Bahn fahren zu können. Motiv waren finanzielle Schwierigkeiten, durch die dem Mann die Fahrten in seine Heimat Leipzig nicht möglich waren. Er gab die Tat zu und bereute sie. Trotz der Fürsprache des Kompaniechefs warf die Bundeswehr den jungen Mann raus. Nachdem er einen Anwalt beauftragt hatte, starb der Soldat vermutlich durch einen Selbstmord. Die Eltern führten das Verfahren weiter, um ihren Sohn zu rehabilitieren.