Im Fall des mutmaßlich durch Misshandlungen getöteten Babys aus Oerlinghausen soll der Prozess gegen den Vater Anfang September starten. Das Landgericht hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Warum der 26-Jährige die Taten begangen haben könnte, ist weiter unklar.
Oberstaatsanwalt Christopher Imig ist sich sicher, dass die Verletzungen des Kindes nicht durch Unfälle entstanden sind. Er geht von Vorsatz aus.
Bei den Ermittlungen ist Imig nach eigenen Angaben auch auf eine Unfallversicherung für das Baby gestoßen. Diese sollte demnach wenige Wochen vor dem Tod des Kindes schon mal zahlen. Der Vater gab damals an, gestolpert zu sein und den Jungen dabei am Arm verletzt zu haben. Ob aber tatsächlich Geld als Tatmotiv infrage komme, sei Spekulation.
Das Kind war in seinem knapp drei Monate kurzen Leben mehrfach unter anderem wegen blauer Flecke beim Arzt. Es starb im März an Kopfverletzungen und einem Schütteltrauma. Der Angeklagte spricht von einem Unfall. Die Mutter des Kindes glaubt ihm.