Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau in Lage sieht der psychiatrische Gutachter keine Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten. Der hatte die Kooperation aber auch verweigert.
Die Nebenklagevertretung forderte außerdem zu prüfen, ob auch eine Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke in Frage kommt. Darüber soll am nächsten Prozesstag, am 10. Mai entschieden werden.